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Profil

geprüfter Berufspädagoge IHK

geprüfte Berufspädagogin IHK

Kernkompetenzen:

  • Aus-/ Fort- und Weiterbildung
  • Berufs- und Arbeitspädagogik
  • Schul- und Bildungsberatung
  • Bildungsmanagement, -planung
  • Didaktik
  • Lernzielkontrolle
  • Methodik
  • berufliches Coaching
  • Personalentwicklung
  • Unterricht an Berufs-, berufsbildenden Schulen
  • Unterricht, Schulung (außerschulischer Bereich)
  • Qualitätsmanagement

Arbeitsgebiete und Aufgaben:

Berufspädagogen sind u.a. in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen, wie auch beruflicher Bildungsprozesse. Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer insbesondere im Lernprozess und beim Transfer des Gelernten in die Praxis.

Berufspädagogen planen und organisieren nicht nur betriebliche Aus- undWeiterbildungsprozesse, sondern ermitteln auch notwendige und zukunftsweisende Qualifikationen und integrieren diese in die jeweiligen Lern- und Arbeitsprozesse. Sie beraten und unterstützen die Einführung neuer Aus- und Weiterbildungsmethoden in den jeweiligen Unternehmen und Institutionen. Sie unterstützen und qualifizieren haupt- sowie nebenberufliches Bildungspersonal und leiten dieses an.

Sie realisieren selbstständig unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostensituation und Wirtschaftlichkeit zielgruppenorientierte Aus- und Weiterbildungskonzepte und führen diese in die jeweiligen Strukturen ein.

Ein Berufspädagoge entwickelt Marketingstrategien für die jeweiligen Aus- undWeiterbildungen. Dabei führen sie Marktbeobachtungen und -analysen durch. Aspekte des Bildungscontrollings sowie des Qualitätsmanagements in die jeweiligen Aus- und Weiterbildungssysteme werden dabei berücksichtigt. In diesem Zusammenhang arbeiten Berufspädagogen mit allen Beteiligten der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Geschäfts- und Personalleitung eng zusammen. Sie initiieren und begleiten notwendige organisatorische Veränderungsprozesse und entwickeln dafür die erforderlichen Unterstützungs- und Beratungsprozesse.

Sie übernehmen selbst Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsabteilungen. Sie besitzen umfassende Kompetenzen im Bereich der Personalentwicklung, um entsprechende Organisationsentwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Kompetenzförderung einzuleiten und umzusetzen.

Berufspädagogen können auch als externe Berater für Unternehmen in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung fungieren. In dieser Funktion wirken Sie auch bei der Organisation und der Umsetzung von Maßnahmen mit oder führen diese selbstständig durch.

Berufspädagogen verfügen darüber hinaus über Kompetenzen in speziellen Fachgebieten, wie:
lehrende Funktionen im Bereich Rehabilitationspädagogik, IT-Lernprozessbegleitung, Teletutoring, entwickelnde oder planende Funktionen wie z. B. bei der Entwicklung von Bildungsprodukten, Medienentwicklung, Innovations- und Förderprojektmanagement in der beruflichen Bildung, Bildungsprogrammentwicklung, Prüfungsaufgabenerstellung, Management- und Führungsfunktionen wie Ausbildungsleitung, Führung von Bildungsunternehmen oder -bereichen, Qualifizierung und Beratung von Bildungspersonal, Bildungscontrolling, Leitung von Personalentwicklungsprojekten, beratende Funktionen wie Ausbildungsberatung, Weiterbildungsberatung, Telecoaching, Bildungscoaching, prüfende, zertifizierende Funktionen wie Prüfertätigkeiten.

In der Rehabilitationspädagogik beispielsweise können sie auf unterschiedliche Behinderungsarten angemessen und zielgruppengerecht eingehen. Entsprechend der jeweiligen Behinderungsart entwickeln sie pädagogische Konzepte und beraten Unternehmen und andere Institutionen über den behindertengerechten Einsatz von Arbeitskräften sowie deren Ausbildung. In diesem Zusammenhang verfügen sie über fundierte Kenntnisse arbeits und ausbildungsorganisatorischer Unterstützungsmöglichkeiten und anderer Hilfsmittel.

Die Aufgaben der Berufspädagogen erfordern nicht nur gute und ausgeprägte pädagogische Kompetenzen, sondern auch koordinatorisches Geschick sowie Beratungs-, Führungs- und Sozialkompetenz.

Berufliche Qualifikation:

Geprüfte Berufspädagogen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:

1. Kernprozesse der beruflichen Bildung

    • Lernprozesse und Lernbegleitung

    • Planungsprozesse

    • Managementprozesse

2. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung

    • Berufsausbildung

    • Weiterbildung

    • Personalentwicklung und -beratung

3.Spezielle berufspädagogische Funktionen

Nachweis der Qualifikation Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Berufspädagoge aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 21.08.2009 in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.

Voraussetzungen:

Zur Prüfung wird zugelassen, wer den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt, zum Fachkaufmann, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis nachweist.

Darüber hinaus wird zugelassen, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist oder wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis sowie eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Berufspädagogen sowie zu fachlichen Tätigkeiten der aufgeführten Fortbildungsabschlüsse haben.

Abschluss:

Der Abschluss des geprüften Berufspädagogen ist auf dem gleichen Weiterbildungsniveau, wie z.B. der geprüfte Betriebswirt (IHK) oder der Betriebswirt des Handwerks.

Das Weiterbildungsniveau ist (fachlich gesehen) höher, als das eines Handwerksmeisters, Fachwirts, Fachkaufmanns oder eines geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen.

 
Weitere Infos finden Sie hier: Deutscher Industrie- und Handelskammertag

(Quelle: http://wis.ihk.de/weiterbildungsprofil/gepruefter-berufspaedagogegepruefte-berufspaedagogin.html (2012))